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   BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90   

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BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90 (https://dejure.org/1991,8271)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1991 - 1 WB 46.90 (https://dejure.org/1991,8271)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 1 WB 46.90 (https://dejure.org/1991,8271)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Vorgehen gegen eine möglicherweise rechtswidrige Übergehung bei der Besetzung eines Dienstpostens - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Art der Verwendung und dessen ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90
    Der Zulässigkeit dieses Antrags steht nicht entgegen, daß der vom Antragsteller begehrte Dienstposten zum 1. Oktober 1990 mit einem anderen Soldaten besetzt worden ist (Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).

    Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [324]>; BVerwGE 76, 336 [338 f.]).

    Dabei haben sie allerdings entscheidend darauf abzustellen, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG; BVerwGE 76, 336 [340]).

  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90
    Verwendungswünsche des Soldaten, das Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung und entsprechende Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179 [f.]>;, vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23, [27]> und vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280, [286]>).

    Auch wenn die personalbearbeitenden Stellen die in den Beurteilungen angeführten Verwendungswünsche und -vorschlage in ihre Überlegungen einzubeziehen haben, wird dadurch nicht der ihnen zustehende Ermessensspielraum eingeengt (vgl. BVerwGE 53, 280 [4. Leitsatz]; Beschluß vom 22. März 1988 - BVerwG 1 WB 106.87 -).

  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90
    Dabei haben sie sich am Leistungsprinzip zu orientieren (vgl. Beschluß vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 -).
  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90
    Er müßte es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [324]>; BVerwGE 76, 336 [338 f.]).
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90
    Verwendungswünsche des Soldaten, das Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung und entsprechende Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179 [f.]>;, vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23, [27]> und vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280, [286]>).
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90
    Verwendungswünsche des Soldaten, das Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung und entsprechende Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung der zuständigen personalbearbeitenden Stellen (Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179 [f.]>;, vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23, [27]> und vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280, [286]>).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 1 WB 95.87

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90
    Der Soldat kann aus ihnen keine Ansprüche herleiten (Beschluß vom 25. September 1987 -BVerwG 1 WB 95.87 -).
  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 106.87

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 46.90
    Auch wenn die personalbearbeitenden Stellen die in den Beurteilungen angeführten Verwendungswünsche und -vorschlage in ihre Überlegungen einzubeziehen haben, wird dadurch nicht der ihnen zustehende Ermessensspielraum eingeengt (vgl. BVerwGE 53, 280 [4. Leitsatz]; Beschluß vom 22. März 1988 - BVerwG 1 WB 106.87 -).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95

    Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens - Verdacht einer

    Mit Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 46.90 - wies der Senat einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Antragstellers, mit dem er die Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) begehrte, ihn auf den zum 1. Oktober 1990 freigewordenen Dienstposten des S 1-/S 3-Offiziers bei der Mobilmachungsvorbereitungsgruppe/Verteidigungskreiskommando (VKK) ... zu versetzen, als unbegründet zurück.

    Beschluß des BVerwG 1 WB 46/90 vom 23. Juli 91 mit anhängigem Schriftverkehr.

    Der Antragsteller führte im folgenden aus, daß und warum im abgeschlossenen Antragsverfahren BVerwG 1 WB 46.90 nach seiner Ansicht vom BMVg - P II 5 - zu seinen Ungunsten nicht korrekt vorgetragen worden sei.

    Mit Schreiben vom 4. Oktober 1994 beantragte der Antragsteller die Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 1 WB 46.90 und stellte mit Schriftsatz vom 19. November 1994 die Anträge:.

    Mit Beschluß vom 9. März 1995 hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG 2 WBW 1.94 - den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 1 WB 46.90 als unzulässig verworfen und das Verfahren, soweit der Antragsteller eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 21 WBO begehrt, entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts für das Jahr 1995 an den 1. Wehrdienstsenat abgegeben.

    Die Verfahrensakten BVerwG 1 WB 46.90, BVerwG 2 WBW 1.94 und BVerwG 2 WBW 1.95 lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Hieraus ergibt sich, daß der Antragsteller mit seinem Schreiben vom 27. Juni 1994 zunächst eine interne Prüfung des Inhalts der Stellungnahmen erstrebte, die vom Referat P II 5 für den BMVg im Verfahren BVerwG 1 WB 46.90 vor dem Senat abgegeben worden waren.

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WBW 1.94

    Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags in Wehrdienstangelegenheiten -

    Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 1 WB 46.90 wird als unzulässig verworfen.

    Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts wies den Antragmit Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 46.90 - als unbegründet zurück.

    Unter dem 4. Oktober 1994 hat der Antragsteller die Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 1 WB 46.90 beantragt.

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kam - unabhängig von der Frage, ob eine solche im Wiederaufnahmeverfahren überhaupt statthaft wäre und welchen gesetzlichen Regeln sie zu folgen hätte (§§ 233 ff. ZPO, § 60 VwGO, § 7 WBO) - schon deshalb nicht in Betracht, weil die Eingabe vom 27. Juni 1994 nicht nur mit ihrer Bezeichnung als "Dienstaufsichtsbeschwerde gegen 1. BMVg - P II 5 - 2. SDH", sondern auch im weiteren Text keine Veranlassung zu einem Hinweis des BMVg auf die gesetzliche Frist für die Wiederaufnahme abgeschlossener Gerichtsverfahren bot; sie enthält nämlich keinerlei Andeutung für die Absicht, eine gerichtliche Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 1 WB 46.90 herbeizuführen.

  • BVerwG, 04.04.1995 - 2 WBW 1.95

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdeführer hat unter dem 4. Oktober 1994 die Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 1 WB 46.90 beantragt.

    Er macht u.a. geltend, die Richter Dr. Schwandt und Dr. Widmaier hätten wegen ihres richterlichen Tätigwerdens in dem Verfahren BVerwG 1 WB 46.90 nicht an der Entscheidung über das diesbezügliche Wiederaufnahmegesuch mitwirken dürfen.

  • BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92

    Anspruch des Soldaten auf bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung im Fall

    Verwendungswünsche des betroffenen Soldaten und Verwendungsvorschläge seiner Vorgesetzten sind zwar von den personalbearbeitenden Stellen in ihre Erwägungen einzubeziehen, dadurch wird jedoch der ihnen zustehende Ermessensspielraum nicht eingeengt (vgl. BVerwGE 43, 179 [f.]; Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 46.90 -).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92

    Anspruch des Soldaten auf Verwendung auf einen bestimmten Dienstposten nach

    Die personalbearbeitenden Stellen haben Verwendungswünsche des betroffenen Soldaten zwar in ihre Erwägungen einzubeziehen, dadurch wird jedoch der ihnen zustehende Ermessensspielraum nicht eingeengt (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179 [f.]> und vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 46.90 -).
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